Es wird höchste Zeit ...

Jetzt noch zwei Jahre früher in Rente gehen - Steuervorteile sichern!  Langsam wird es höchste Zeit noch zu riestern: Alle, die noch bis zum 31.12.2011 einen Riester-Vertrag abschließen, sichern sich die Möglichkeit des Rentenbeginns ab dem 60. Geburtstag. Ab dem 01.01.2012 gilt: Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen dürfen staatlich geförderte Riester-Verträge frühestens ab dem 62. Geburtstag in die Rentenauszahlung gehen. Wer sich also für die Riester-Rente interessiert und sich die Option offen halten möchte, seinen Ruhestand schon zwei Jahre früher anzutreten, sollte den Riester-Vertrag bis zum Jahresende abschließen. Steuervorteile früher sichern! Auch für ungeförderte Riester-Verträge gilt die neue gesetzliche Regelung. Ein Fondssparplan mit Beitragsgarantie, der von der Abgeltungsteuer befreit ist? Genau! Wer langfristig in einen ungeförderten Riester-Vertrag einzahlt, wird vom Staat „belohnt“. Nur die Hälfte des Ertrages der ungeförderten Beiträge ist zu versteuern – mit dem persönlichen Steuersatz. Voraussetzung ist, dass der Sparvertrag mindestens zwölf Jahre läuft und bei Auszahlungsbeginn das 60. Lebensjahr vollendet wurde. Doch aufgepasst: Sichern Sie sich nur noch 2011 zwei Jahre früher mögliche Steuervorteile. Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, können frühestens ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt werden, aus der sog. „12/60-Regel“ wird ab dem nächsten Jahr die „12/62“-Regel. Das ungeförderte Riestern eignet sich vor allem für Sparer, die mehr als nur den geförderten Sparbeitrag leisten wollen und von der Beitragsgarantie profitieren möchten. Eine weitere Zielgruppe: Selbstständige und Freiberufler, die nicht förderberechtigt sind, aber einen chancenreichen und abgeltungsteuerfreien Fondssparplan mit Beitragsgarantie suchen. DWS Riester Rente Premium

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